Die Tennisplätze sind Eigentum des Tennisclubs Stadtallendorf 1958 e.V. und werden von ihm unterhalten.
Die nachstehende Platz- und Spielordnung soll den Spielbetrieb auf der Tennisanlage regeln.
1. Spielberechtigung
Alle aktiven Mitglieder des TC Stadtallendorf 1958 e.V. dürfen die clubeigenen Plätze und Anlagen benutzen. Dazu gehören auch Mitglieder mit einer Jahres-Gast-Mitgliedschaft.
2. Gastspieler
Für Gastspieler (Nichtmitglieder und passive Mitglieder) werden Tageskarten zu je 10,00 EUR (maximal 10 Stück pro Jahr) ausgegeben. Die Karten sind im Sportgeschäft Kostial und im Clubhaus erhältlich.
Gastspieler dürfen nur zusammen mit aktiven Mitgliedern spielen. So muss ein Einzel immer aus einem aktiven Mitglied und einem Gastspieler bzw. ein Doppel mindestens aus einem aktiven Mitglied und höchstens drei Gastspielern bestehen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafgebühr von 50,00 EUR fällig, die sofort zu begleichen ist.
3. Spielzeit
Generell sind die Plätze ganztägig und bei Benutzung der Flutlichtanlage bis 22:00 Uhr zum Bespielen freigegeben. Die Benutzung der Plätze wird bei Einzel- und bei Doppelspielen einheitlich auf 60 Minuten festgelegt. Hierbei zählt jeweils der Beginn einer vollen Zeitstunde. Die 60 Minuten setzen sich zusamen aus 50 Minuten Spielzeit und 10 Minuten Platzpflege.
Bei Einzelspielen sind zwei, bei Doppelspielen vier Namensschilder im jeweiligen Stundenfeld einzuhängen.
4. Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden nur der Vorstand oder der Platzwart. Zur Durchführung der Team- und Freundschaftsspiele sind nach vorheriger Bekanntgabe der Turniere alle benötigten Plätze bis zur Beendigung der Spiele gesperrt.
5. Spielkleidung
Auf allen Plätzen darf nur mit ordnungsgemäßer Tenniskleidung und vorschriftsmäßigen Tennisschuhen (keine Turnschuhe) gespielt werden.
6. Bewirtung
Es wird gebeten, keine eigenen Getränke und Speisen in das Clubhaus und auf die Terrasse mitzubringen.
7. Platzpflege
Nach jedem Spiel sind die Plätze unaufgefordert den nachfolgenden Spielern frei zu geben. Die Plätze sind innerhalb der eigenen Spielzeit (siehe Nr. 3) abzuziehen und die Linien zu säubern. Die gesamte Tennisplatzdecke ist immer erdfeucht zu halten. Sie ist bei Bedarf zu wässern. Dabei ist das Bilden von Wasserpfützen zu vermeiden. Benutzte Geräte sind wieder ordnungsgemäß abzustellen.
Die Platzpflege muss immer innerhalb der 60 Minuten erfolgen, auch wenn zusammenhängend mehr als 60 bzw. 50 Minuten gespielt wird.
8. Allgemeines
Die Clubanlage ist sauber zu halten. Abfälle, insbesondere Zigaretten-Kippen, sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu werfen. Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass die Gemeinschaft im Club gefördert, die Club-Interessen gewahrt und das Club-Ansehen nicht geschädigt werden.
Abweichungen von der vorgeschriebenen Platz- und Spielordnung sind durch den Vorstand zu genehmigen.
Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung können mit einfacher Mehrheit des Vorstands mit Verweisen, befristeten Strafen oder Ordnungsgeldern bis zu 50,00 EUR geahndet werden.
Schema zum Abziehen des Platzes:
Tennisplatz_abziehen
Die geänderte Platz- und Spielordnung wurde gemäß Vereinssatzung § 10 am 01.03.2019 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie wird nach Beschlussfassung sofort gültig.
Stadtallendorf, 01.03.2019    gez. Steffen Kostial     gez. Achim Czaja