1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter und nicht-automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Geschlecht, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein, Ausbildungs- bzw. Berufsstatus, Nationalität.
  2. Die in Absatz 1 genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  3. Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Tennisclub ist der Schatzmeister (E-Mail-Adresse: tc-stadtallendorf1958@web.de).
  4. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in diesem Paragrafen erwähnt.
  5. Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. (LSB H) übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes.
  6. Als Mitglied des Hessischen Tennisverbands (HTV) übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten des Vorstands und der Inhaber einer Spiel-Lizenz dorthin: Alle in Absatz 1 aufgeführten Daten außer Bankverbindung und Ausbildungs-/Berufsstatus.

Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen

  1. Personenbezogene Daten werden weiter übermittelt an Amtsgericht/Registergericht (Daten des Vorstands nach § 26 BGB), Kreditinstitute (Daten des 1. Vorsitzenden und des Schatzmeisters), Energie- und Wasserversorger (Daten des 1. Vorsitzenden), Magistrat der Stadt Stadtallendorf für den Vereinsspiegel (Daten des 1. Vorsitzenden), Versicherungen (Daten des 1. Vorsitzenden).
  2. Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Tennisspiele/-turniere) veröffentlicht der Verein Fotos von der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber (mit Ergebnissen und Ereignissen) im Internet (z.B. auf seiner Homepage und über Soziale Medien) und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Print und Online-Zeitungen. Sofern der Verein Ergebnislisten erstellt, werden auch diese in gleicher Weise veröffentlicht/übermittelt. Fotos einzelner Personen werden nur veröffentlicht/übermittelt, sofern es sich um Bilder von Einzelsportarten handelt; andere Einzelbilder werden nicht veröffentlicht/übermittelt, insbesondere keine Einzelbilder von Zuschauern. Jedoch ist in allen Fällen davon auszugehen, dass Mitglieder als Teilnehmer oder Zuschauer auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei höchstens Vor- und Familienname, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse.

Dieses dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke und Aufgaben nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/ Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

Sonstige Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

  1. Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern (siehe auch Abs. 4). Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.
  2. Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
  3. Die Mitgliederdaten werden spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
  4. Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen oder den 1. Vorsitzenden geltend gemacht werden.
  5. Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an den in (3) genannten Verantwortlichen oder den 1. Vorsitzenden gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
  6. Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.

Die neu erstellte Datenschutzordnung wurde gemäß Vereinssatzung § 10 am 01.03.2019 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie wird nach Beschlussfassung sofort gültig.

Stadtallendorf, 01.03.2019   gez. Steffen Kostial    gez. Achim Czaja